12.8.3 Zusammensetzung der Grundmischung (Bereitstellungsgemisch)
Zement
- DIN EN 197-1 und DIN 1164 oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
- Bewährt hat sich CEM I 42,5 R , auch CEM II- und CEM III/A-Zemente kommen zum Einsatz
- Im Trockenspritzverfahren kann auch Spritzbetonzement eingesetzt werden, der ohne Zugabe von Erstarrungsbeschleuniger ein schnelles Erstarren zeigt, z. B. ChronoCem® SE
- Mindestzementgehalt in der Grundmischung 300 kg/m3. Bewährt hat sich ein Zementgehalt von 360 bis 400 kg/m³ (Rückprallbegrenzung)
Gesteinskörnung
- DIN EN 12620 oder DIN EN 13055-1 in Verbindung mit DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.3
- Größtkorn i. d. R. Dmax = 8 mm bei gebrochenem Korn
- Sieblinie zwischen Regelsieblinien A und B (Empfehlung: Sieblinie nahe B für Korngröße ≤ 2 mm, Sieblinie im Bereich 3 für Korngröße > 2 mm)
Zugabewasser:
- DIN EN 1008
Zusatzmittel:
- DIN EN 934-2, unter Beachtung von DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.6, und/oder DIN EN 934-5 oder mit allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung
- Granulatartige pulverförmige Zusatzmittel nur mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Europäischen Technischen Zulassung
- Maximale Dosierung, außer Erstarrungsbeschleuniger (BE): 5 M.-% v. Z.
- Maximale Dosierung von Erstarrungsbeschleunigern: 80 ml je kg Zement; höhere Menge nur mit bauaufsichtlicher Anwendungszulassung
- Verwendung von Erstarrungsbeschleunigern: eine geeignete Kombination von Zement und Beschleuniger ist unter Berücksichtigung der Baustellenverhältnisse in der Erstprüfung zu ermitteln
- Entmischungsneigung der Zusatzmittel gemäß Herstellererklärung beachten
- Verwendung von Zusatzmittel mit Gesamtchloridgehalt > 0,10 % nur mit besonderem Nachweis. Bei alkaliempfindlicher Gesteinskörnung darf die Erhöhung des Na2O-Äquivalents durch Zusatzmittel, bezogen auf die vom Hersteller empfohlene Höchstdosierung, maximal 0,02 M.-% v. Z. betragen
Zusatzstoffe (einschließlich mineralischer Füllstoffe und Pigmente):
- DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.1.6, oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Anwendung nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.5
Fasern:
- Stahlfasern nach DIN EN 14889-1
- Polymerfasern nach DIN EN 14889-2 nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Empfehlungen für Nassspritzbeton im Dichtstromverfahren:
- Zur Verbesserung der Pumpbarkeit kann bei feinteilarmen Gesteinskörnungen der mehlkornarmen Mischungen Flugasche oder beispielsweise Kalksteinmehl eingesetzt werden.
- w/z-Wert ≤ 0,5, insbesondere beim Einsatz von Erstarrungsbeschleunigern (Grenzwert aus den Expositionsklassen berücksichtigen!)
- Verarbeitungskonsistenz: Ausbreitmaßklassen F4/F5, einzustellen durch hochwirksame Fließmittel.
Für Tunnelbauwerke nach ZTV-ING gilt:
- Gesamt-Na2O-Äquivalent des Spritzbetons < 1,5 M.-% v. Z.
- Nur alkalifreie Erstarrungsbeschleuniger mit einem Na2O-Äquivalent < 1,0 M.-% bezogen auf den Beschleuniger