12.7.1 Regelwerk
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasserbehältern sind in DIN EN 1508 geregelt. Sie wird ergänzt durch nationale Anforderungen, die in der DVGW-Regelwerksreihe W 300 „Trinkwasserbehälter“ beschrieben sind. 1)
- DVGW W 300-1 (A): „Planung und Bau“
- DVGW W 300-2 (A): Betrieb und Instandhaltung
- DVGW W 300-3 (A): Instandsetzung und Verbesserung
- DVGW W 300-4 (A): „Werkstoffe, Auskleidungs- und Beschichtungssysteme – Grundsätze und Qualitätssicherung auf der Baustelle“
- DVGW W 300-5 (P): „Werkstoffe, Auskleidungs- und Beschichtungssysteme – Anforderungen und Prüfung“
Im Hinblick auf die Hygiene gelten die DVGW-Arbeitsblätter:
- DVGW W 347 (A): „Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich“
- DVGW W 270 (A): „Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewertung“ (gilt u. a. für zementgebundene Werkstoffe mit organischen Bestandteilen)
- (DVGW W 398 (M): „Praxishinweise zur hygienischen Eignung von Ortbeton und vor Ort hergestellten zementgebundenen Werkstoffen zur Trinkwasserspeicherung“
Das DVGW-Arbeitsblatt W 347 (A) gilt für
- Ortbeton
- Fertigbeton
- Mörtel- und Putze, zementgebundene Verpressmaterialien
- Zementgebundene Beschichtungen
- Zementgebundenes Fugenmaterial, Fliesenkleber
- Abstandhalter aus Zement und sonstige Bauteile/Bauhilfsstoffe
Nachweise für die hygienischen und technischen Anforderungen an den Beton gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 347 (A) sind als Einzelnachweise der jeweiligen Ausgangsstoffe oder durch eine Einzelprüfung der Gesamtrezeptur zu erbringen.
1) DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn.