12.11.3 Ausführung
- Zur Vermeidung von Rissen ist die Differenz zwischen hydratationsbedingter Maximaltemperatur und Umgebungstemperatur möglichst gering zu halten.
- Nachbehandlung:
- Es gilt DIN EN 13670/DIN 1045-3.
- Der Beton ist so lange nachzubehandeln, bis 70 % der charakteristischen Festigkeit erreicht sind, jedoch mindestens 7 Tage.
- Die Nachbehandlungsart muss der Wasserrückhaltung einer mindestens 0,3 mm dicken, dicht anliegenden Folie entsprechen.
- Chemische Nachbehandlungsmittel sind nicht zugelassen.
- Chemische Nachbehandlungsmittel sind nur ergänzend für horizontale Flächen zugelassen.
- Sichtbare Risse müssen durch Injektion geschlossen werden.
- Fugen müssen gegen die anstehenden Flüssigkeiten unter Berücksichtigung mechanischer, thermischer und witterungsbedingter Einwirkungen ausreichend dicht und beständig sein.