13.1.4 Anforderungen an den Frisch- und Festbeton
Anforderungen an den Frisch- und Festbeton
Beton | Anforderung |
---|---|
Frischbeton |
|
Festbeton |
Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
|
Luftgehalt des Frischbetons bei LP-Beton
Größtkorn[mm] | Mittlerer Mindest-Luftgehalt [Vol.-%] 1) für Beton der Konsistenz | ||
---|---|---|---|
C1 ohne FM oder BV |
C2 bzw. F2 und F3 C1 mit FM oder BV |
≥ F4 3) | |
8 | 5,5 | 6,5 2) | 6,5 2) |
16 | 4,5 | 5,5 2) | 5,5 2) |
32 | 4,0 | 5,0 2) | 5,0 2) |
1) Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten.
2) Wenn bei der Erstprüfung nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für die Luftporenkennwerte am Festbeton entsprechend der folgenden Tabelle eingehalten werden, gilt ein um 1 % niedrigerer Mindestluftgehalt.
In der Erstprüfung sind abhängig von Dmax folgende Luftgehalte einzuhalten:
- ≤ 6,0 Vol.-% bei Dmax 8 mm
- ≤ 5,0 Vol.-% bei Dmax 16 mm
- ≤ 4,5 Vol.-% bei Dmax 32 mm
Bei der Übergabe des Betons auf der Baustelle sind die Werte der oberen Tabelle maßgebend.
3) Bei Ausbreitmaßklasse F6 sind die Luftporenkennwerte am Festbeton entsprechend der folgenden Tabelle nachzuweisen.
Luftporenkennwerte des Festbetons
Art der Prüfung | Mikroluftporengehalt A300 [Vol.-%] |
Abstandsfaktor L [mm] |
---|---|---|
Erstprüfung | ≥ 1,8 | ≤ 0,20 |
Prüfung am Bauwerk und Kontrollprüfungen |
≥ 1,5 | ≤ 0,24 |