13.2.3 Anforderungen an die Betonzusammensetzung

Anforderungen an die Betonzusammensetzung

Ausgangsstoff

Anforderung

Zement

  • nur Zement eines Zementwerkes
  • mehrere Zementsorten in einem Beton sind nicht zulässig

Gesteinskörnung

  • stetige Sieblinie zwischen A und B
  • bei Dmax > 8 mm mindestens 3 getrennte Korngruppen
  • bei massigen Bauteilen: GK mit Dmax ≥ 32 mm
  • leichtgewichtige organische Verunreinigungen
  • feine Gesteinskörnungen: ≤ 0,25 M.­%
  • grobe Gesteinskörnungen: ≤ 0,05 M.­%
  • Kornform von gebrochenen groben Gesteinskörnungen mindestens SI40
  • Zertrümmerungswiderstand von Gesteinskörnungen aus gebrochenem Felsgestein mindestens LA50 oder SZ32
  • eng gestufte Kornzusammensetzung der groben Gesteinskörnung
  • keine Korngemische
  • keine natürlich zusammengesetzte (nicht aufbereitete) Gesteinskörnung
  • Beurteilung und Verwendung von Gesteinskörnungen bezüglich einer Alkali­-Kieselsäure­-Reaktion nach der Alkali­-Richtlinie des DAfStb und dem BMVI-Erlass1
 

Zusatzmittel

  • je Wirkungsgruppe nur ein Betonzusatzmittel
  • nur Zusatzmittel eines Herstellers innerhalb eines Betons
  • Gesamtmenge an Zusatzmitteln ≤ 50 g/kg Zement
  • keine Zusatzmittel mit den Wirkstoffgruppen Saccharose und Hydroxycar­bonsäure
  • Verwendung von PCE-haltigen FM erlaubt;
    Bedingung: gleiche Betonausgangsstoffe und gleicher Temperaturbereich wie in der Eignungsprüfung
  • einmalige Nachdosierung von Fließmitteln erlaubt;
    Bedingung: Konsistenz vor Nachdosierung darf nicht steifer sein als vor der Erstdosierung auf der Bau­stelle
  • Verzögerungszeiten > 12 h sind mit dem Auftraggeber abzustimmen

1) Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit ergänzenden Regelungen zur DAfStb Richtlinie "Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" in der jeweils neuesten Fassung.