13.1.2 Anforderungen an die Betonzusammensetzung

Anforderungen an die Betonzusammensetzung

Ausgangs-
stoff
Anforderung
Gesteins-
körnung
  • Größtkorn ≤ 8 mm: mindestens 2 Korngruppen verwenden
  • Größtkorn > 8 mm: mindestens 3 Korngruppen verwenden
  • Ergänzend zur Alkali-Richtlinie des DAfStb sind alle Bauwerke im Bereich von Bundesfernstraßen der Feuchtigkeitsklasse WA zuzuordnen
  • Frost-Tau-Widerstand der Gesteinskörnung mindestens Kategorie F2
  • Nachweis des Frost-Tausalz-Widerstandes bei XF2 und XF4: Masseverlust ≤ 8 M.-% gemäß DIN EN 1367-6 (NaCl-Verfahren)
  • Bei grober Gesteinskörnung und Masseverlust > 8 M.-%: Betonprüfung nach DIN V 18004 (Platten- oder CDF-Verfahren), wobei
    - Abwitterungen ≤ 500 g/m² 1)
    - keine Hinweise auf Verwitterung bei visueller Prüfung erkennbar
Zusatz-
stoffe
  • Gehalt an Flugasche f ≤ 60 M.-% bezogen auf Zement
  • anrechenbarer Flugaschegehalt f ≤ 80 kg/m³
  • Zugabe von Flugasche zu Beton mit CEM III/B zugelassen für Gründungsbauteile (z. B. Bohrpfähle), bei anderen Anwendungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers 
  • in Beton für Kappen (XF4 und XD3) darf Flugasche nicht auf den Zementgehalt angerechnet werden
  • Anrechnung von Flugasche bei Beton XF2
    - bei Verwendung von CEM I oder CEM II/A zulässig
    - bei anderen Zementen ist Zustimmung des Auftraggebers erforderlich
  • Anrechnung von Flugasche bei Beton XF4 nur mit Zustimmung des Auftraggebers
  • Silikastaubzugabe nur in Form von Silikasuspension, Ausnahme: Betontrockengemisch für Spritzbeton
  • gleichzeitige Verwendung von Flugasche und Silikastaub, auch als Zementbestandteile, nur mit Zustimmung des Auftraggebers
Zusatz-
mittel
  • je Wirkungsgruppe nur ein Betonzusatzmittel
  • keine Zusatzmittel mit den Wirkstoffgruppen Saccharose und Hydroxycarbonsäure, gilt auch für Mischprodukte
  • Verzögerungszeiten > 12 h mit dem Auftraggeber abstimmen
  • Nachdosierung von Fließmitteln erlaubt; Bedingung: Konsistenz vor Nachdosierung darf nicht steifer sein als vor der Erstdosierung auf der Baustelle
  • bei Verwendung von Luftporenbildnern Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton der FGSV beachten
  • Verwendung von Fließmittel der Wirkstoffgruppen Polycarboxylat und Polycarboxylatether nur mit gleichen Betonausgangsstoffen und im gleichen Temperaturbereich wie in der Erstprüfung

1) Abwitterungen > 500g/m2 möglich, wenn ausreichender Frost-Tausalz-Widerstand in Expositionsklasse XF4 nachgewiesen