13.1.4 Anforderungen an den Frisch- und Festbeton

Anforderungen an den Frisch- und Festbeton

Beton Anforderung
Frischbeton
  • Frischbetontemperatur darf + 30ºC nicht überschreiten
  • Frischbetontemperatur bei der Herstellung von Tunnelinnenschalen zweischalig ausgeführter Tunnel sowie Tunnelwänden und -decken von Tunneln in offener Bauweise: i.d.R. T ≤ 25 °C an der Einbaustelle
  • Luftgehalt des Frischbetons an der Einbaustelle bei LP-Beton
  • Zugabe von Fließmittel (FM):
    • Zugabe zur Konsistenzklasse F2 bzw. C2 oder steifer
    • Zugabe zur Konsistenzklasse F3 bzw. C3 nur, wenn diese durch verflüssigende Zusatzmittel eingestellt wurde
    • Konsistenzklasse F6 nur mit Zustimmung des Auftraggebers
  • planmäßig vorgesehene nachträgliche Wasserzugabe nur bei Beton für Ortbetonpfähle (Zustimmung des Auftraggebers erforderlich)
  • Bei Übergabe muss die Frischbetonkonsistenz innerhalb der Grenzen der vereinbarten Konsistenzklasse oder des Zielwertes liegen
Festbeton
  • Bestimmung der Druckfestigkeitsklasse i.d.R. im Prüfalter von 28 Tagen
  • bei Bauteilen mit kleinster Abmessung ≥ 0,60 m und zu berücksichtigendem Zwang aus abfließender Hydratationswärme darf in Anlehnung an DAfStb-Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton"
    • die Druckfestigkeitsklasse im Prüfalter von 56 Tagen bestimmt werden,
    • in den Expositionsklassen XD2, XD3, XF2, XF3 oder XA2 (ohne Luftporen) die Mindestdruckfestigkeitsklassen C30/37 betragen.

Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Berücksichtigung des Prüfalters > 28 d bei der Bemessung
  • Festigkeitsentwicklung langsam oder sehr langsam (r < 0,30)
  • bei XF2: Verwendung von CEM III/A, CEM III/B oder CEM I, CEM II/A mit Flugasche (min. f = 20% von (z+f) und min. (z+f) ≥ 300 kg/m³), Flugascheanrechnung möglich
  • Bei Bauteilen ohne Frostangriff mit oder ohne Tausalz: Verwendung von CEM III/A, CEM III/B, CEM II/B-V oder ein anderer Zement in Kombination mit Zement mit Flugasche (min. f = 20% von (z+f) und min. (z+f) ≥ 300 kg/m³), Flugascheanrechnung möglich
  • Angabe im Betonierplan, wie Alter > 28 d bei Ausschalfristen, Nachbehandlungsdauer und Bauablauf zu berücksichtigen ist
  • Abfrage des Prüfalters und der Auswirkungen des Prüfalters > 28 d beim Hersteller durch den Auftragnehmer und Vorlage beim Auftraggeber zwei Wochen vor Betonierbeginn
  • Vermerk des Prüfalters 56 d auf dem Lieferschein
  • Beton nach Zusammensetzung nur mit Zustimmung des Auftraggebers
  • sichtbar bleibende geschalte Betonflächen sind nach DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB2 und abweichend davon in der Ebenheitsklasse E2 auszuführen, bei besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Sichtflächen i.d.R. in SB 3 (ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen).
  • falls der Frost-Tausalz-Widerstand von Beton der Expositionsklasse XF4 geprüft werden soll, Prüfung mit dem CDF-Verfahren nach dem BAW-Merkblatt Frostprüfung von Beton; Kriterium: Abwitterung ≤ 1500 g/m² (Mittelwert der Prüfserie) und ≤ 1800 g/m² (95 % Quantil) je nach 28 FTW (seitliche Abdichtung der Prüfkörper nur mit aluminiumkaschiertem Butylklebeband)

Luftgehalt des Frischbetons bei LP-Beton

Größtkorn[mm] Mittlerer Mindest-Luftgehalt [Vol.-%] 1) für Beton der Konsistenz
C1
ohne FM oder BV
C2 bzw. F2 und F3
C1 mit FM oder BV
≥ F4 3)
8 5,5 6,5 2) 6,5 2)
16 4,5 5,5 2) 5,5 2)
32 4,0 5,0 2) 5,0 2)

1) Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten.
2) Wenn bei der Erstprüfung nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für die Luftporenkennwerte am Festbeton entsprechend der folgenden Tabelle eingehalten werden, gilt ein um 1 % niedrigerer Mindestluftgehalt.
In der Erstprüfung sind abhängig von Dmax folgende Luftgehalte einzuhalten:
- ≤ 6,0 Vol.-% bei Dmax 8 mm
- ≤ 5,0 Vol.-% bei Dmax 16 mm
- ≤ 4,5 Vol.-% bei Dmax 32 mm
Bei der Übergabe des Betons auf der Baustelle sind die Werte der oberen Tabelle maßgebend.
3) Bei Ausbreitmaßklasse F6 sind die Luftporenkennwerte am Festbeton entsprechend der folgenden Tabelle nachzuweisen.

Luftporenkennwerte des Festbetons

Art der Prüfung Mikroluftporengehalt A300
[Vol.-%]
Abstandsfaktor L
[mm]
Erstprüfung ≥ 1,8 ≤ 0,20
Prüfung am Bauwerk und
Kontrollprüfungen
≥ 1,5 ≤ 0,24