12.4.5 Anforderungen an den Beton und die Konstruktion
Nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 gelten folgende Grenzwerte für die Betonzusammensetzung:
- Bauteildicke d ≤ 40 cm:
- w/z bzw. (w/z)eq ≤ 0,60
- Mindestdruckfestigkeitsklasse: C25/30
- Mindestzementgehalt: 280 kg/m³
- Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen: 270 kg/m³
- Bauteildicke d > 40 cm:
- w/z bzw. (w/z)eq ≤ 0,70
Bei Ausführung nach WU-Richtlinie gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
- Um die Gefahr einer Rissbildung zu reduzieren, sind bei der Festlegung des Betons insbesondere Anforderungen an Frischbetontemperatur, Wärmeentwicklung des Betons und Nachbehandlung zu beachten.
- Bei Ausnutzung der Mindestbauteildicken (Tabelle siehe hier) ist bei Beanspruchungsklasse 1 der (w/z)eq ≤ 0,55 einzuhalten. Bei Wänden ist dann ein Größtkorn von 16 mm zu verwenden.
- Werden die Mindestdicken (Tabelle siehe hier) um 15 % erhöht, darf (w/z)eq von ≤ 0,55 auf ≤ 0,60 erhöht werden.
- Bei freien Fallhöhen > 1 m ist für den Fußpunkt von Wänden eine Anschlussmischung (Größtkorn ≤ 8 mm) zu verwenden.
- Bei Elementwänden ist stets eine Anschlussmischung (Größtkorn ≤ 8 mm) zu verwenden. Bei Mindestwanddicke nach Tabelle 12.4.5 ≥ 300 mm Höhe.
- Konsistenz F3 oder weicher zur Sicherstellung einer ausreichenden Verarbeitbarkeit.
- Für die Nachbehandlung sind nur die unter DIN 1045-3 Absatz NA.3 explizit genannten Verfahren möglich
- Belassen in der Schalung
- Abdecken mit dampfdichten Folien
- Wasser speichernde Abdeckungen mit Verdunstungsschutz
- Sichtbarer Wasserfilm
- Nachbehandlungsmittel