2.2.2 Regelanforderungen
Regelanforderungen für die Verwendung von Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in Beton nach DIN 1045-2
Eigenschaften | Regelanforderungen |
---|---|
Kornzusammensetzung | |
grobe Gesteinskörnungen mit D/d ≤ 2 oder D ≤ 11,2 | GC85/20 |
feine Gesteinskörnungen | siehe "Grenzabweichungen Kornzusammensetzung von feinen Gesteinskörnungen" (allgemeine Verwendungszwecke) |
Korngemische | GA90 |
Kornform | FI50 oder SI55 |
Kornrohdichte | Herstellerangabe |
Muschelschalengehalt | SC10 |
Wasseraufnahme | Herstellerangabe |
Feinanteile | |
grobe Gesteinskörnung | f1,5 |
natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung 0/8 | f3 |
Korngemisch | f3 |
feine Gesteinskörnung | f3 |
Leichtgewichtige organische Verunreinigungen | |
feine Gesteinskörnung | ≤ 0,5 M.-% |
grobe Gesteinskörnung, natürlich zusammen- gesetzte Gesteinskörnung 0/8 und Korngemisch |
≤ 0,1 M.-% |
Weitere Eigenschaften | |
Frost-Tau-Widerstand | F4; für XF3: F2 |
Chloride | ≤ 0,04 M.-% bei Betonstahlbewehrung ≤ 0,02 M.-% bei Spannstahlbewehrung ≤ 0,15 M.-% ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall |
säurelösliches Sulfat für alle Gesteinskörnungen außer Hochofenstückschlacken |
AS0,8 |
säurelösliches Sulfat für Hochofenstückschlacken | AS1,0 |
Gesamtschwefel für alle Gesteinskörnungen außer Hochofenstückschlacken |
≤ 1 M.-% |
Gesamtschwefel für Hochofenstückschlacken | ≤ 2 M.-% |
Alkaliempfindlichkeitsklasse | Herstellerangabe |
Umweltverträglichkeit industriell hergestellter Gesteinskörnungen 1) |
Bewertung der Leistung in einer Technischen Dokumentation durch eine technische Bewertungsstelle nach Art. 30 BauPVO 2) |
Für folgende Eigenschaften ist als Regelanforderung die Kategorie "keine Anforderung" festgelegt: MSNR, LANR, SZNR, MDENR, PSVNR, AAVNR, ANNR, Raumbeständigkeit.
Nur für besondere Anwendungsfälle sind erhöhte Anforderungen festgelegt, wie z.B. MS25 für die Expositionsklasse XF2 und MS18 für die Expositionsklasse XF4.
Nach DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe für Beton sind Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 für die Verwendung in Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 geeignet, wenn die in Tab. 2.2.2.a genannten Anforderungen in einer Leistungserklärung erklärt und im AVCP-System3) „2+“ mit einem Zertifikat der Leistungsbeständigkeit nachgewiesen worden sind.
1) Gilt nicht für kristalline Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat.
2) Alternativ kann der Nachweis zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen durch ehemalige Dokumentationsunterlagen, z.B. bauaufsichtliche Zulassung erbracht werden
3) Assessment and Verification of Constancy of Performance (System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit)