2.3 Anforderungen an leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1 und DIN 1045-2
Zulässige Gesteinskörnungen für die Verwendung in Leichtbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Herkunft |
Gesteinskörnung |
---|---|
natürliche Gesteinskörnungen | Lava (Lavaschlacke), Naturbims, Tuff |
industriell hergestellte Gesteinskörnungen |
Blähglas1), Blähglimmer1)(Vermiculit), Blähperlit1), Blähschiefer, Blähton, gesinterte Steinkohlenflugaschepellets, Ziegelsplitt aus ungebrauchten Ziegeln |
industrielle Nebenprodukte | Kesselsand1) |
1) Nicht für Spannbeton
Bei der Verwendung von leichten Gesteinskörnungen in Beton oder Mörtel ist u. a. zu beachten:
- Die Schüttdichte muss vom Hersteller angegeben werden. Sie darf vom Nennwert um nicht mehr als ± 15 % abweichen, höchstens jedoch um ± 100 kg/m3.
- Feinanteile, beurteilt nach DIN EN 12620, Anhang D, müssen unschädlich sein.
- Natürliche leichte Gesteinskörnungen sind hinsichtlich Erstarren und Druckfestigkeit des Betons nach DIN EN 1744-1, Abschnitt 15, zu beurteilen.
- Für natürliche Gesteinskörnungen ist die Verwendbarkeit hinsichtlich Alkali-Kieselsäure-Reaktion nachzuweisen; Ausnahme: Tuff, Naturbims, Lava. Der Alkaliwiderstand ist auch für Blähglasgranulat nachzuweisen.
- Erstarrungs- und erhärtungsstörende Bestandteile dürfen nicht in solchen Mengen enthalten sein, dass das Erstarren und Erhärten signifkant negativ verändert wird.
Regelanforderungen nach DIN 1045-2 an leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1
Eigenschaft |
Anforderung | |
---|---|---|
Kornzusammensetzung | D/d ≥ 1,4 | |
Feinanteile | anzugeben | |
Feinanteile | feine leichte Gesteinskörnung | f3 (nur natürliche leichte Gesteinskörnung) |
Korngemisch | f3 (nur natürliche leichte Gesteinskörnung) | |
grobe leichte Gesteinskörnung | f1,5 (nur natürliche leichte Gesteinskörnung) | |
Kornrohdichte 1) | anzugeben | |
Wasseraufnahme (w60)2) | anzugeben | |
Kornfestigkeit 3) | ≤ 15 % zulässige Abweichung vom deklarierten Wert | |
Frost-Tau-Widerstand 4) | F4 für XF1 und F2 für XF3 | |
Frost-Tausalz-Widerstand 5) | ≤ 500 g/m2 5) | |
Chloride 6) |
≤ 0,04 M.-% bei Betonstahlbewehrung ≤ 0,02 M.-% bei Spannstahlbewehrung ≤ 0,15 M.-% ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall |
|
säurelösliches Sulfat | ≤ 0,8 M.-% | |
Gesamtschwefel | ≤ 1 M.-% | |
Glühverlust (nur Kesselsand) | ≤ 5 M.-% | |
organische Bestandteil 7) | anzugeben |
Nach DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe für Beton sind Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1 für die Verwendung in Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 geeignet, wenn die in Tab. 2.3.b genannten Anforderungen in einer Leistungserklärung erklärt und im AVCP-System8) „2+“ mit einem Zertifikat der Leistungsbeständigkeit nachgewiesen worden sind.
1) Alternativ die wirksame Kornrohdichte nach DIN V 18004, Abschnitt 5.2.4.2, wenn sie nicht mehr als ± 15 % vom deklarierten Wert abweicht, höchstens jedoch um ± 150 kg/m³.
2) Alternativ die Wasseraufnahme (wBVK) nach DIN V 18004, Abschnitt 5.3, oder die Wasseraufnahme (w60) nach DIN V 18004, Abschnitt 7.
3) Alternativ die Kornfestigkeit nach DIN V 18004, Abschnitt 5.4.
4) Alternativ ist die Prüfung des Frostwiderstands am Beton nach DIN V 18004, Abschnitt 4, möglich; Anforderung: Abwitterung ≤ 500 g/m² nach 56 Frost-Tauwechseln; alternativ Prüfung mit der tatsächlichen Betonzusammensetzung möglich. Der angegebene Grenzwert ist vorläufg, andere Grenzwerte können im Einzelfall vereinbart werden.
5) Für Verwendung in XF2 bzw. XF4 kann die Prüfung des Frost-Tausalz-Widerstands am Beton nach DIN V 18004, Abschnitt 4.3, erfolgen; Anforderung: Abwitterung ≤ 500 g/m² nach 56 Frost-Tauwechseln; alternativ Prüfung mit der tatsächlichen Betonzusammensetzung möglich. Der angegebene Grenzwert ist vorläufig, andere Grenzwerte können im Einzelfall vereinbart werden.
6) Andernfalls ist der Chloridgehalt des Betons nachzuweisen.
7) Natürliche leichte Gesteinskörnungen sind hinsichtlich Erstarrungszeit und Druckfestigkeit des Betons nach DIN EN 1744-1, Abschnitt 15, zu beurteilen.
8) Assessment and Verification of Constancy of Performance (System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit)