13.3 ZTV Beton-StB 07, TL Beton-StB 07, TP B-StB für den Neubau von Betonstraßen

Die Regelwerke für den Verkehrswegebau werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in 4 Kategorien mit abgestufter Bedeutung herausgegeben. Sie unterliegen folgender Systematik:

Kategorie Beschreibung Charakter der Regelung
Regelwerke "R" 1
  • R 1-Regelwerke: Vertragsgrundlagen und Richtlinien
    • ZTV: Zusätzliche Technische Vertrags- bedingungen
    • TL: Technische Lieferbedingungen
    • TP: Technische Prüfvorschriften
  • Richtlinien (müssen als Vertragsgrundlage vereinbart werden)
  • R 1-Regelwerke gelten als anerkannte Regeln der Technik
  • Bekanntgabe / Einführung durch BMVI 1)
  • ZTV, TL, TP: Anforderungen
  • Richtlinien: Regelfälle, Empfehlungen
2
  • R 2-Regelwerke: Empfehlungen und Merkblätter 2)
  • zur Anwendung als Stand der Wissenschaft und Technik empfohlen
  • Veröffentlichung, fallweise Bekanntgabe durch BMVI 1)
Empfehlungen
Wissensdokumente "W" 1
  • W 1-Veröffentlichungen: Hinweise und ggf. Arbeitsanleitungen
  • aktueller Stand des Wissens innerhalb der zuständigen FGSV-Gremien
  • Veröffentlichung
Möglichkeiten
2
  • W 2-Veröffentlichungen: Arbeitspapiere zur Information sowie Arbeitshilfen nach Auffassung eines FGSV-Gremiums
  • Veröffentlichung
Möglichkeiten

1) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .
2) Merkblätter sind nicht Vertragsgrundlage oder Richtlinie. Sie können jedoch auszugsweise oder umgestaltet als Vertragsbestandteil von Bau-, Liefer- und Ingenieurverträgen verwendet werden.

Für den Neubau von Betonstraßen gelten:

  • ZTV Beton-StB 07: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Binde- mitteln und Fahrbahndecken aus Beton
  • TL Beton-StB 07: Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton + Ergänzungen ARS 28/2012 und ARS 4/2022
  • TL Gestein-StB 04: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
  • TP Beton-StB 10: Technische Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton 
  • TP B-StB, 4/2021: Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen
  • Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton

Für den ländlichen Wegebau mit Beton gelten die ZTV LW 16 und TL LW 16 sowie die TP B-StB.

Die ZTV Beton-StB regeln den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und von Fahrbahndecken aus Beton Sie beschreiben die Anforderungen an das Herstellen der Betondecke und der Fugenkerben, an Schutzmaßnahmen und Nachbehandlung, an Eigenschaften der Betondecke sowie an Art und Umfang der Überwachungs- und Kontrollprüfungen Besondere Regelungen gelten für Decken aus Beton mit Fließmittel.

Die TL Beton-StB gelten für Baustoffe und Baustoffgemische zur Herstellung von Oberbauschichten im Straßen- und Wegebau sowie für andere Verkehrsflächen. Sie enthalten u.a. Anforderungen an den Beton, seine Ausgangsstoffe und an Nachbehandlungsmittel.

Die TL Gestein-StB enthalten Anforderungen an natürliche, industriell hergestellte und rezyklierte Gesteinskörnungen für die Herstellung von Oberbauschichten aus u. a. Asphalt, Beton und hydraulisch gebundenen und ungebundenen Baustoffgemischen.

Die TP B-StB beschreiben die Prüfungen für Baustoffe und Baustoffgemische für den Neubau und die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen auf Grundlage geltender Normen sowie nicht genormter Prüfverfahren. Die TP B-StB sind eine Sammlung und werden laufend fortgeschrieben. Sie werden im endgültigen Zustand die TP Beton StB 10 ersetzen. Solange nicht alle Teile der TP B-StB vorhanden sind, bleiben die entsprechenden Teile der TP Beton-StB 10 in Kraft.

Soweit die genannten Vorschriften keine anderslautenden Regelungen enthalten, gelten DIN EN 206-1/DIN 1045-2.

Mit Einführung der Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 12) wurden „Belastungsklassen“ im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsbeanspruchung defniert und eingeführt. Sie lösen die früher verwendeten „Bauklassen“ ab Da in den zurzeit gültigen Fassungen der ZTV Beton-StB und TL Beton-StB noch die „Bauklassen“ gelten, sind in den folgenden Tabellen beide genannt.

Belastungsklassen nach RStO 12 und Vergleich mit den Bauklassen nach RStO 01

Belastungsklasse nach RStO 2012 (neu)

Dimensionierungs-
relevante
Beanspruchung B

Typisches Beispiel

Bauklasse nach RStO 2001 (alt)

 

Bk100

 

> 32

Autobahnen, Schnellstraßen

SV

Bk32

> 10 und ≤ 32

Industriestraßen

I

Bk10

> 3,2 und ≤ 10

Hauptgeschäftsstraßen

II

Bk3,2

> 1,8 und ≤ 3,2

Verbindungsstraßen

III

 

Bk1,8

 

> 1,0 und ≤ 1,8

Sammelstraßen, wenig befahrene Haupt­ geschäftsstraßen

Bk1,0

> 0,3 und ≤ 1,0

Wohnstraßen

IV

Bk0,3

≤ 0,3

Wohnwege

V und VI