13.2.4 Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Regelungen zu beachten.
Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Expositionsklasse |
Anforderung |
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XC1, XC2 |
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XF3 |
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XF4 |
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XD2, XD3, XS2, XS3 |
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XM2 |
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XC4, XD3, XF4 (ggf. mit XM1) |
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1) gilt für die in Tabelle 13.2.2 genannten CEM II-Zemente
Sonderbestimmungen für massige Bauteile in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Expositionsklasse |
Sonderbestimmung |
---|---|
XF3 in Verbindung mit XC2 bzw. XC4, ggf. XM1 |
Abweichend von DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton darf bei Verwendung von CEM I, CEM II-A, CEM II/B-S oder CEM III/A und Sicherstellung eines hohen Frostwiderstandes durch Zusatz von Luftporenbildnern durch den Auftragnehmer
Die Differenz zwischen tatsächlichem Zementgehalt und Mindestzementgehalt von 300 kg/m³ nach DAfStb-Richtlinie ist durch Zusatz von Mehlkorn aus Betonzusatzstoffen (Typ I oder Typ II) auszugleichen. Darf auch für den Bereich zwischen |