13.1.5 Nachbehandlung
Der Beton ist durch geeignete Maßnahmen nach DIN EN 13670/DIN 1045-3 (Kapitel 2.8.7, Absatz NA.3) vor übermäßigem Verdunsten von Wasser zu schützen. Der Nachbehandlungsumfang und die Nachbehandlungsdauer sind so auszulegen, dass die Temperaturdifferenz im Bauteil möglichst gering gehalten wird. Abweichend von DIN EN 13670/DIN 1045-3, 8.5 (Kapitel 2.8.7 NA.3), ist ein Wegfall der Nachbehandlung bei rel. Luftfeuchte ≥ 85 % nicht zulässig.
Nachbehandlungsmittel dürfen nicht in Arbeitsfugen und nicht für geschalte Betonoberflächen oder Oberflächen, die beschichtet werden sollen, verwendet werden. An horizontalen Betonoberflächen dürfen Nachbehandlungsmittel des Typs BH oder BM gemäß den Technischen Lieferbedingungen für flüssige Betonnachbehandlungsmittel (TL NBM-StB) eingesetzt werden.
Abweichend von DIN EN 13670/DIN 1045-3 muss Beton in den Expositionsklassen XC2, XC3, XC4, XF, XD und XA so lange nachbehandelt werden, bis die Festigkeit des oberflächennahen Betons 70 % der charakteristischen Festigkeit des Betons erreicht hat. Wird dieser Nachweis nicht durchgeführt, ist die erforderliche Nachbehandlungsdauer zu verdoppeln (siehe Tabelle Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton in Tagen (alle Expositionsklassen außer X0, XC1 und XM)).