13.1 ZTV-ING für Ingenieurbauten: Teil 3, Massivbau
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten“ gelten für den Bau und die Erhaltung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076, insbesondere Brücken, Tunnel und Lärmschutzwände im Straßenwesen.
Die ZTV-ING übernimmt die grundlegenden Anforderungen der Normen DIN EN 206-1/DIN 1045-2, stellt jedoch zusätzliche Anforderungen bzw. weicht in einzelnen Punkten von den Regelungen der Normen ab. Nachfolgend sind die Anforderungen der ZTV-ING genannt. Hochfester Beton und selbstverdichtender Beton dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.