13.2.7 Prüfungen zur Beurteilung der Entmischungssensibilität
Die Prüfung wird an Bohrkernen aus Bauteilen durchgeführt. Die Gleichmäßigkeit des Gefüges im erhärteten Beton wird gemäß BAW-Merkblatt „Entmischungssensibilität von Beton (MESB)“ geprüft und bewertet. Die Prüfung dient zur Beurteilung der Sedimentation der groben Gesteinskörnung von Beton und von Mörtelanreicherungen bzw. sonstigen Entmischungen am Festbeton. Dazu sind während der Baumaßnahme Bohrkerne zu entnehmen und zu beurteilen. Anzahl und Entnahmestellen sind durch den Auftraggeber projektspezifisch festzulegen. Die Prüfung der Bohrkerne führt eine unabhängige Prüfstelle durch. Hierbei wird der Bohrkern mittig aufgesägt und fotografiert. Je Prüfung sind drei Auswertbereiche mit einer Länge von 150 mm festzulegen und einzuzeichnen. Für jeden Auswertebereich sind alle angeschnittenen Körner zu erfassen, deren größte Abmessung ≥ 8 mm betragen. Anschließend werden die Flächen der angeschnittenen Körner für alle drei Auswertebereiche bestimmt und daraus der Mittelwert A berechnet. Für jeden Auswertebereich wird die prozentuale Abweichung ΔAi von dem Mittelwert A auf 0,1 % genau berechnet.
Als Bewertungskriterien gelten:
- Die prozentuale Abweichung ΔAi darf nicht größer als 30 % sein.
- Kein Bereich von unzulässiger Mörtelanreicherung oder Entmischung im Bohrkern. Beurteilungskriterien gemäß BAW-MESB 4.3.5. Unzulässig ist demzufolge:
- In einem mindestens 8 mm breiten umlaufenden Streifen auf der Bohrkernmantelfläche sind nur Gesteinskörner mit d ≤ 4 mm an der geschnittenen Fläche vorhanden. Der Betondeckungsbereich bis zu einer Tiefe von 10 mm wird nicht berücksichtigt.
- Auf der Bohrkernmantelfläche ist ein umlaufender, minderfester Streifen mit z.B. porösen/porigen Bereichen erkennbar.
Sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Einvernehmen über die qualitative Bewertung der Bohrkerne besteht, kann auf eine quantitative Bewertung verzichtet werden.