7.2.3 Probenahme- und Prüfplan
Die Mindesthäufgkeit der Probenahme zur Beurteilung der Konformität ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Mindesthäufgkeit der Probenahme
Herstellung | Mindestanzahl bzw. -häufigkeit der Probenahme | |
---|---|---|
≤ 50 m3 | > 50 m3 1) | |
Erstherstellung
(Prüfergebnisse n < 35) |
3 Proben |
1 pro 200 m3 Leichtbeton und hochfester Beton: |
stetige Herstellung
(Prüfergebnisse n ≥ 35) 2) |
- |
1 pro 400 m3 Leichtbeton und hochfester Beton: |
1) Die Probenahme muss über die Herstellung verteilt sein; je 25 m3 sollte höchstens eine Probe genommen werden.
2) Überschreitet die Standardabweichung der letzten 15 Prüfergebnisse 1,37 · σ, ist für die nächsten 35 Prüfergebnisse die Probenahmehäufigkeit der Erstherstellung anzuwenden.