Die Mindesthäufgkeit der Probenahme zur Beurteilung der Konformität ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Mindesthäufgkeit der Probenahme

Herstellung Mindestanzahl bzw. -häufigkeit der Probenahme
≤ 50 m3 > 50 m3  1)
Erstherstellung

(Prüfergebnisse n < 35)

3 Proben

1 pro 200 m3
2 pro Produktionswoche

Leichtbeton und hochfester Beton:
1 pro 100 m3
1 pro Produktionstag

stetige Herstellung

(Prüfergebnisse n ≥ 35) 2)

-

1 pro 400 m3
1 pro Produktionswoche

Leichtbeton und hochfester Beton:
1 pro 200 m3
 1 pro Produktionswoche

1) Die Probenahme muss über die Herstellung verteilt sein; je 25 m3 sollte höchstens eine Probe genommen werden.
2) Überschreitet die Standardabweichung der letzten 15 Prüfergebnisse 1,37 · σ, ist für die nächsten 35 Prüfergebnisse die Probenahmehäufigkeit der Erstherstellung anzuwenden.