7.3 Konformitätskontrolle für Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton
Für Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton ist der Hersteller nur für die Einhaltung der Betonzusammensetzung verantwortlich.
Diese ist i. d. R. nachzuweisen durch:
- Produktionsaufzeichnungen (Chargenprotokoll)
- Lieferscheine der Ausgangsstoffe
Zulässige Toleranzen der Betonzusammensetzung:
- alle Ausgangsstoffe: ± 3 % der festgelegten Menge
- w/z-Wert ≤ Sollwert + 0,02