3.20 Verwendung von Betonzusatzmitteln
Die Zugabemenge muss innerhalb der in folgender Tabelle angegebenen Grenzen liegen.
Grenzwerte für die Zugabemenge bei unbewehrtem Beton, Stahlbeton, Spannbeton, hochfestem Beton und Spritzbeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Anwendungsbereich | Zugabemengen [g/kg Zement] | |
---|---|---|
Mindestzugabe | Höchstzugabe 2) | |
Beton, Stahlbeton, Spannbeton | 2 1) | 50 3) |
Beton mit alkaliempfindlichem Zuschlag | 20 4) oder 50 4) | |
Hochfester Beton | 70 5) | |
Spritzbeton | 70 6) |
1) Kleinere Mengen nur erlaubt, wenn in einem Teil des Anmachwassers aufgelöst.
2) Maßgebend sind die Angaben des Herstellers (empfohlener Dosierbereich) bzw. des Zulassungsbescheids.
3) Bei Verwendung mehrerer Betonzusatzmittel unterschiedlicher Wirkungsgruppen ist eine Gesamtmenge von maximal 60 g/kg Zement ohne besonderen Nachweis erlaubt; bei Verwendung von Zementen nach DIN 1164-11 oder DIN 1164-12 ist die Zugabemenge auf 50 g/kg begrenzt.
4) Abhängig vom Alkaligehalt des Zusatzmittels; siehe Alkali-Richtlinie.
5) Gilt für verflüssigende Betonzusatzmittel. Bei gleichzeitiger Verwendung mehrerer Zusatzmittel höchstens 80 g/kg Zement; bei Verwendung von Zementen nach DIN 1164-11 oder DIN 1164-12 ist die Zugabemenge auf 70 g/kg begrenzt. Eine bauaufsichtliche Zulassung ist erforderlich, wenn ein verflüssigendes Zusatzmittel mit einer Dosiermenge > 50 g/kg Zement eingesetzt werden soll.
6) Nur für Erstarrungsbeschleuniger mit einem Na2O-Äquivalent von ≤ 1,0 M.-%.
- Betonzusatzmittel können bei der Stoffraumrechnung vernachlässigt werden. Falls die Gesamtmenge flüssiger Zusatzmittel größer als 3 l/m³ Beton ist, muss die darin enthaltene Wassermenge bei der Berechnung des Wasserzementwertes berücksichtigt werden.
- Vor der Verwendung ist eine Erstprüfung durchzuführen.
- Bei gleichzeitiger Verwendung verschiedener Betonzusatzmittel im Beton müssen diese miteinander verträglich und wirksam sein. Die Verträglichkeit der Zusatzmittel muss in der Erstprüfung untersucht werden.
- Alle Zusatzmittel außer Fließmittel müssen während des Hauptmischganges zugegeben werden. Auch Verzögerer können bei Verarbeitbarkeitszeiten > 12 Stunden in den Fahrmischer auf der Baustelle unter definierten Bedingungen zugegeben werden.
- Wenn Fließmittel im Fahrmischer zugegeben werden, muss mindestens 1 min/m³, aber nicht kürzer als 5 Minuten gemischt werden.
- Betonzusatzmittel sollten möglichst spät (nach Wasserzugabe) dem Beton zugegeben werden. Die Mischzeiten sind unter Umständen, je nach Zusatzmittelgruppe, zu verlängern, damit eine einwandfreie Verteilung im Beton gewährleistet ist (besonders bei FM, LP und ST). Eine zu frühe Zugabe kann zu einer geringeren Wirkung oder unter Umständen zu einem Umschlagen (bei VZ) führen.