3. Betonzusatzmittel
Betonzusatzmittel sind flüssige, pulverförmige oder granulatartige Stoffe, die dem Beton während des Mischens in kleinen Mengen, bezogen auf den Zementgehalt, zugegeben werden. Sie beeinflussen durch chemische und/oder physikalische Wirkung die Eigenschaften des Frisch- oder Festbetons.
Es werden 19 Wirkungsgruppen/-arten unterschieden:
Wirkungsgruppen/-arten und Kennzeichnung der Betonzusatzmittel
Wirkungsgruppe / -Art | Kurzzeichen | Einsatz mit |
---|---|---|
Betonverflüssiger | BV | CE-Zeichen |
Fließmittel | FM | CE-Zeichen |
Verzögerer/Betonverflüssiger | VZ/BV | Zulassung |
Verzögerer/Fließmittel | VZ/FM | CE-Zeichen |
Luftporenbildner | LP | CE-Zeichen |
Dichtungsmittel | DM | CE-Zeichen |
Verzögerer | VZ | CE-Zeichen |
Erhärtungsbeschleuniger | BE | CE-Zeichen / Zulassung |
Erstarrungsbeschleuniger | BE | CE-Zeichen |
Erstarrungsbeschleuniger für Spritzbeton | SBE | CE-Zeichen |
Einpresshilfen | EH | CE-Zeichen |
Stabilisierer | ST | CE-Zeichen |
Viskositätsmodifizierer | CE-Zeichen | |
Chromatreduzierer | CR | Zulassung |
Schaumbildner | SB | Zulassung |
Elastische Hohlkugeln für Luftporenbeton | MHK | Zulassung |
Abdichtungsmittel | Zulassung | |
Schwindreduzierer | SRA | Zulassung |
Recyclinghilfe | RH | Zulassung |
In Beton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 dürfen nur Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2 oder Betonzusatzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Betonzusatzmittel, die Stoffe nach DIN EN 934-1:2008, Anhang A.2, enthalten, dürfen nicht verwendet werden, mit Ausnahme von Sulfiden und Formiaten (Ausnahmeregel gilt nicht für vorgespannte Tragwerke).
Zusatzmittel für Einpressmörtel für Spannglieder müssen DIN EN 934-4 entsprechen, Spritzbetonbeschleuniger DIN EN 934-5.
Die bisherige CE-Kennzeichnung besagte, dass das Bauprodukt mit einer harmonisierten Norm übereinstimmt und deshalb von einer Brauchbarkeit ausgegangen werden konnte. Im Unterschied dazu besagt die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO), dass der Hersteller erklärt hat, zuvor festgelegte Leistungen zu erfüllen. Die konkreten Anforderungen an die Ausgangsstoffe für zur Herstellung von Beton sind in der DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe zusammengestellt und ersetzen die entsprechenden Formulierungen in EN 206-1.
Als geeignet gelten Zusatzmittel mit einer Leistungserklärung auf Grundlage von DIN EN 934-2, sofern die in der DAfStb-Richtlinie, Tabellen 2a bis 2j aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderte Leistung erfüllt sind.