8.1 Erstprüfung
Die Erstprüfung ist vor Verwendung eines neuen Betons oder einer neuen Betonfamilie durchzuführen. Es wird geprüft, mit welcher Zusammensetzung die festgelegten Anforderungen mit einem ausreichenden Vorhaltemaß im frischen und erhärteten Zustand erfüllt werden.
Bei wesentlichen Änderungen der Ausgangsstoffe oder Anforderungen ist die Erstprüfung zu wiederholen.
Auf die Erstprüfung kann u. a. verzichtet werden bei Betonen,
- deren Zusammensetzung aus Langzeiterfahrungen mit ähnlichen Betonen oder einer ähnlichen Betonfamilie abgeleitet wurde,
- die durch Interpolation bekannter Betonzusammensetzungen oder Extrapolation der Druckfestigkeiten um nicht mehr als 5 N/mm2 gewonnen werden,
- die innerhalb der durch eine Erstprüfung abgedeckten oberen und unteren Grenzwerte der Variationsbereiche der Betonzusammensetzung liegen.
Verantwortlichkeiten für die Durchführung der Erstprüfung:
- Beton nach Eigenschaften: Hersteller
- Beton nach Zusammensetzung: Verfasser der Festlegung
- Standardbeton: Normungsorganisation
Bedingungen für die Durchführung der Erstprüfung:
- Frischbetontemperatur: i. d. R. 15 bis 22 °C
- Konsistenz: innerhalb der Grenzen der Konsistenzklasse zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Betoneinbaus oder der Übergabe
- Probekörperzahl: mindestens 3 Probekörper aus jeweils 3 Chargen
- Betonfamilien: Geprüfte Betone müssen die Bandbreite der Zusammensetzung in der Betonfamilie abdecken. Die Anzahl der Chargen je Betonzusammensetzung darf auf eine vermindert werden.
- Druckfestigkeit: Vorhaltemaße ca. das Doppelte der erwarteten Standardabweichung, d. h. mindestens 6 bis 12 N/mm² (für Standardbeton: 12 N/mm2)