6.3.7 Anforderungen bei Lieferung des Betons

Frischbetontemperatur

Die Frischbetontemperatur darf zum Zeitpunkt der Lieferung nicht unter 5 °C liegen. Wenn eine andere Mindest- oder Höchsttemperatur für Frischbeton erforderlich ist, müssen diese mit zulässigen Abweichungen festgelegt werden. Jede Anforderung bezüglich Kühlens oder Erwärmens des Betons muss vor der Lieferung zwischen Hersteller und Verwender vereinbart werden. Zusätzlich gibt es Anforderungen an die Betontemperatur beim Einbau.

Nachträgliche Wasserzugabe

Eine nachträgliche Wasserzugabe ist nicht erlaubt, es sei denn, sie ist planmäßig vorgesehen. In diesem Fall gelten folgende Bedingungen:

  • Gesamtwassermenge und nachträglich nach Erstprüfung noch zugebbare Wassermenge müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden.
  • Der Fahrmischer muss mit einer geeigneten Dosiereinrichtung ausgestattet sein.
  • Die Probenentnahme zur Produktionskontrolle muss nach der letzten Wasserzugabe erfolgen.

Fließmittelzugabe

Durch eine Fließmittelzugabe in den Fahrmischer kann die vereinbarte Einbaukonsistenz eingestellt werden. Die Verwendung von Fließmittel ist nur möglich, wenn diese beim Betonentwurf vorgesehen wurde.

Die Menge des jeweils in den Fahrmischer zugegebenen Fließmittels muss auf dem Lieferschein vermerkt werden.

Für Fließbeton sind zusätzlich bei Zugabe von Fließmittel auf der Baustelle handschriftlich auf dem Lieferschein einzutragen:

  • Zugabezeitpunkt
  • Geschätzte Betonrestmenge in der Mischertrommel vor Zugabe