6.3.6 Anforderungen an den Chloridgehalt
Höchstzulässiger Chloridgehalt von Beton
Betonverwendung | Klasse des Chloridgehalts | Höchstzulässiger Chloridgehalt bezogen auf den Zement1) [M.-%] |
---|---|---|
unbewehrter Beton (mit Aus- nahme von korrosionsbestän- digen Anschlagvorrichtungen) |
CI 1,00 | 1,00 |
Stahlbeton | CI 0,40 | 0,40 |
Spannbeton | CI 0,20 | 0,20 |
1) Werden Zusatzstoffe des Typs II verwendet und auf den Zementgehalt angerechnet, wird der Chloridgehalt bezogen auf den Zement- und den Gesamtgehalt der berücksichtigten Zusatzstoffe ausgedrückt.
Die genannten Anforderungen an den Chloridgehalt gelten als erfüllt, wenn der Chloridgehalt jedes Ausgangsstoffes (außer Gesteinskörnungen und Zementart CEM III) den Anforderungen der niedrigsten Einstufung des für den Ausgangsstoff gültigen Regelwerks genügt.
Für den Chloridgehalt von Gesteinskörnungen gelten folgende obere Grenzwerte:
- 0,15 M.-% für unbewehrten Beton
- 0,04 M.-% für Stahlbeton
- 0,02 M.-% für Spannbeton
Für den Chloridgehalt der Zementart CEM III gilt als oberer Grenzwert:
- 0,10 M.-% für alle Betone