6.3.5 Anforderungen an den Luftgehalt bei Frost- und Frost-Tausalzangriff
Um eine hohe Widerstandsfähigkeit des Betons gegenüber Frost- und Frost-Tausalzangriff zu erreichen, können im Beton künstliche Luftporen erzeugt werden. Dies gelingt durch Zugabe von Luftporenbildnern.
Die Notwendigkeit einer Zugabe von LP-Bildnern in den Beton ist in Abhängigkeit von den Expositionsklassen geregelt. Die erforderlichen mittleren Mindestluftgehalte in Abhängigkeit vom Größtkorn der Gesteinskörnung enthält die folgende Tabelle.
Mittlerer Mindestluftgehalt im Frischbeton vor dem Einbau
Größtkorn der Gesteinskörnung [mm] |
Mittlerer Mindestluftgehalt 1) 2) in Abhängigkeit der Konsistenzklasse [Vol.-%] |
|
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C0, C1, C2 F1, F2, F3 |
≥ F43) | |
8 | 5,5 | 6,5 |
16 | 4,5 | 5,5 |
32 | 4,0 | 5,0 |
63 | 3,5 | 4,5 |
1) Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten.
2) Als oberer Grenzwert des Luftgehaltes gilt der festgelegte mittlere Mindestluftgehalt plus 4 Vol.-% absolut.
3) Für Fließbeton (Konsistenzklasse ≥ F4) ist das „Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton“ der FGSV zu beachten.