4.2 Hüttensandmehl (HSM) nach DIN EN 15167-1
Hüttensandmehl wird durch Mahlen von Hüttensand hergestellt und hat latenthydraulische Eigenschaften. Die Anforderungen an Hüttensandmehl für die Verwendung in Beton und Mörtel sind in DIN EN 15167-1 festgelegt (siehe folgende Tabelle). Für Hüttensandmehl nach EN 15167-1 gilt gemäß MVV TB 2020-2, Anlage C 2.1.3, Punkt 1.2 die Eignung als Zusatzstoff Typ II als nachgewiesen. Darüber hinaus ist die Eignung als Zusatzstoff TYP II nachgewiesen mit einer Leistungserklärung nach DIN EN 15167-1, sofern die in der DAfStb-Richtlinie Ausgangsstoffe, Tabelle 4 aufgeführten Merkmale erklärt und die geforderte Leistung erfüllt ist.
Anforderungen an Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1
Technische Daten | Einheit | Hüttensandmehl |
---|---|---|
Spezifische Oberfläche | cm2/g | ≥ 2750 |
Glasgehalt | M.-% | ≥ 66,6 |
Glühverlust | M.-% | ≤ 3,0 |
Gehalt (MgO+CaO+SiO2) | M.-% | ≥ 66,6 |
MgO | M.-% | ≤ 18,0 |
Sulfat (SO3) | M.-% | ≤ 2,5 |
Chlorid (Cl-) | M.-% | ≤ 0,10 1) |
Aktivitätsindex 2) 7 Tage 28 Tage |
% | 45 70 |
Erstarrungszeit 3) | % | < 100 |
1) Chloridwerte über 1,0 M.-% sind möglich. In diesem Fall müssen die Höchstwerte deklariert werden.
2) Der Aktivitätsindex gibt das prozentuale Verhältnis der Druckfestigkeit an, die ein Gemisch aus 50 M.-% des Hüttensandmehls mit 50 M.-% eines Prüfzements im Vergleich zu dem reinen Prüfzement erzielt. Die Anforderungen an den Prüfzement CEM I mindestens der Festigkeitsklasse 42,5 sind in DIN EN 15167-1 festgelegt.
3) Die Zeit bis zum Beginn der Erstarrung des hälftigen Gemisches darf sich gegenüber dem Erstarrungsbeginn des reinen Prüfzements höchstens verdoppeln.