1.9 Überwachung und Kennzeichnung

Überwachung und Kennzeichnung sind abhängig von der Art der Norm, siehe Tabelle 1.9.a

Tabelle 1.9.a Übersicht der Systeme für die Produktüberwachung und Kennzeichnung

Art des Regelwerks Beispiel Art des Zertifikats Herstellernachweis Kennzeichen Überwachungssystem Beispiel für Produkt
harmonisierte europäische Norm DIN EN 197-1 Zertifikat der Leistungsbeständigkeit Leistungserklärung CE-Zeichen System 1+ nach EU-BPVO: 
Fremdüberwachung durch notifizierte Stelle
 + Werkseigene Produktionskontrolle
CEM II/B-S 42,5 N, CEM II/B-M (S-LL) 42,5 N 
nicht harmonisierte europäische Norm DIN EN 197-5 Konformitätszertifikat Konformitätserklärung Ü-Zeichen Fremdüberwachung durch Zertifizierungsstelle + werkseigene Produktionskontrolle CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N
nationale Norm DIN 1164-11 und -12 Übereinstimmungs-zertifikat Übereinstimmungs-erklärung Ü-Zeichen Fremdüberwachung durch Zertifizierungsstelle + werkseigene Produktionskontrolle CEM I 42,5 N - HO, CEM I 32,5 R - SE
Zusatzeigenschaft eines Zementes nach DIN EN 197-1  DIN 1164-101) Produktzertifikat Herstellererklärung - Fremdüberwachung durch Zertifizierungsstelle + werkseigene Produktionskontrolle CEM III/A 42,5 N (na)
allgemeine bauaufsichtliche DIBT-Anwendungszulassung Bauprodukt mit Anwendungszulassung "Zertifikat der Leistungsbeständigkeit für den Zement +
DIBT-Anwendungszulassung"
- - - Beton mit CEM II/B-M (S-LL) 42,5 N (az) nach DIN EN 197-1

1) Erläuterung siehe Kapitel 1.4.1

 

Die am 1. Juli 2013 eingeführte europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) gilt für alle Bauprodukte nach europäisch harmonisierten Normen. Sie gilt damit auch für Zemente nach DIN EN 197-1 und erfordert eine entsprechende CE-Kennzeichnung.

Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung und die Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Dies beinhaltet die Einhaltung der Inhalte der zugehörigen Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung.

Zemente nach nicht harmonisierter europäischer Norm sowie nach nationalen Normen erhalten ein Ü-Zeichen. Ausnahme: Zemente mit (na)-Kennzeichnung, siehe Kapitel 1.4.1.

CE-Kennzeichen bzw. Ü-Zeichen müssen auf Etiketten, Verpackungen und Lieferdokumenten angebracht sein.

Mit der Einführung der BauPVO 2013 änderten sich die bis dahin gültigen Begrifflichkeiten (siehe Tabelle 1.9.c).

Tabelle 1.9.b Gegenüberstellung der Begrifflichkeiten vor und nach Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung 2013

Bezeichnung vor 2013 nach Bauproduktenverordnung
Konformitätserklärung durch Hersteller Leistungserklärung
Konformitätsbescheinigungsverfahren Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Deklarierte Eigenschaften Leistung eines Bauproduktes
Europ. Technische Zulassung Europ. Technische Bewertung
Zulassungsstelle (in D: DIBT) Technische Bewertungsstelle
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) Notifizierte Stelle

Tabelle 1.9.c Beispiel für CE-Kennzeichnung

CE CE-Symbol
840 Kennnummer der notifizierten Stelle
HeidelbergCement AG
Oberklamweg xxx, D- 69181 Leimen
Name und die registrierte Anschrift des Herstellers
oder ein Kennzeichen
12 Die letzten beiden Ziffern des Jahres
in dem die CE-Kennzeichnung zuerst
angebracht wurde
0840-CPR-1234-123456-12 Bezugsnummer der Leistungserklärung
EN 197-1 Nummer der harmonisierten Europäischen Norm
Puzzolanzement
EN 197-1 - CEM IV/A (P) 32,5 N - LH/SR
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps
Herstellung von Beton, Mörtel, Einpressmörtel etc. Verwendungszweck
Die erklärte Leistung nach Stufen oder
Klassen ist durch die Normbezeichnung
des Zements festgelegt.
Erklärte Leistung