1.9 Überwachung und Kennzeichnung
Überwachung und Kennzeichnung sind abhängig von der Art der Norm, siehe Tabelle 1.9.a
Tabelle 1.9.a Übersicht der Systeme für die Produktüberwachung und Kennzeichnung
Art des Regelwerks | Beispiel | Art des Zertifikats | Herstellernachweis | Kennzeichen | Überwachungssystem | Beispiel für Produkt |
---|---|---|---|---|---|---|
harmonisierte europäische Norm | DIN EN 197-1 | Zertifikat der Leistungsbeständigkeit | Leistungserklärung | CE-Zeichen | System 1+ nach EU-BPVO: Fremdüberwachung durch notifizierte Stelle + Werkseigene Produktionskontrolle |
CEM II/B-S 42,5 N, CEM II/B-M (S-LL) 42,5 N |
nicht harmonisierte europäische Norm | DIN EN 197-5 | Konformitätszertifikat | Konformitätserklärung | Ü-Zeichen | Fremdüberwachung durch Zertifizierungsstelle + werkseigene Produktionskontrolle | CEM II/C-M (S-LL) 42,5 N |
nationale Norm | DIN 1164-11 und -12 | Übereinstimmungs-zertifikat | Übereinstimmungs-erklärung | Ü-Zeichen | Fremdüberwachung durch Zertifizierungsstelle + werkseigene Produktionskontrolle | CEM I 42,5 N - HO, CEM I 32,5 R - SE |
Zusatzeigenschaft eines Zementes nach DIN EN 197-1 | DIN 1164-101) | Produktzertifikat | Herstellererklärung | - | Fremdüberwachung durch Zertifizierungsstelle + werkseigene Produktionskontrolle | CEM III/A 42,5 N (na) |
allgemeine bauaufsichtliche DIBT-Anwendungszulassung | Bauprodukt mit Anwendungszulassung | "Zertifikat der Leistungsbeständigkeit für den Zement + DIBT-Anwendungszulassung" |
- | - | - | Beton mit CEM II/B-M (S-LL) 42,5 N (az) nach DIN EN 197-1 |
1) Erläuterung siehe Kapitel 1.4.1 |
Die am 1. Juli 2013 eingeführte europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) gilt für alle Bauprodukte nach europäisch harmonisierten Normen. Sie gilt damit auch für Zemente nach DIN EN 197-1 und erfordert eine entsprechende CE-Kennzeichnung.
Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung und die Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Dies beinhaltet die Einhaltung der Inhalte der zugehörigen Norm oder einer Europäischen Technischen Bewertung.
Zemente nach nicht harmonisierter europäischer Norm sowie nach nationalen Normen erhalten ein Ü-Zeichen. Ausnahme: Zemente mit (na)-Kennzeichnung, siehe Kapitel 1.4.1.
CE-Kennzeichen bzw. Ü-Zeichen müssen auf Etiketten, Verpackungen und Lieferdokumenten angebracht sein.
Mit der Einführung der BauPVO 2013 änderten sich die bis dahin gültigen Begrifflichkeiten (siehe Tabelle 1.9.c).
Tabelle 1.9.b Gegenüberstellung der Begrifflichkeiten vor und nach Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung 2013
Bezeichnung vor 2013 | nach Bauproduktenverordnung |
---|---|
Konformitätserklärung durch Hersteller | Leistungserklärung |
Konformitätsbescheinigungsverfahren | Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit |
Deklarierte Eigenschaften | Leistung eines Bauproduktes |
Europ. Technische Zulassung | Europ. Technische Bewertung |
Zulassungsstelle (in D: DIBT) | Technische Bewertungsstelle |
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) | Notifizierte Stelle |
Tabelle 1.9.c Beispiel für CE-Kennzeichnung
CE | CE-Symbol |
---|---|
840 | Kennnummer der notifizierten Stelle |
HeidelbergCement AG Oberklamweg xxx, D- 69181 Leimen |
Name und die registrierte Anschrift des Herstellers oder ein Kennzeichen |
12 | Die letzten beiden Ziffern des Jahres in dem die CE-Kennzeichnung zuerst angebracht wurde |
0840-CPR-1234-123456-12 | Bezugsnummer der Leistungserklärung |
EN 197-1 | Nummer der harmonisierten Europäischen Norm |
Puzzolanzement EN 197-1 - CEM IV/A (P) 32,5 N - LH/SR |
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps |
Herstellung von Beton, Mörtel, Einpressmörtel etc. | Verwendungszweck |
Die erklärte Leistung nach Stufen oder Klassen ist durch die Normbezeichnung des Zements festgelegt. |
Erklärte Leistung |