1.4 Zement mit besonderen Eigenschaften nach DIN 1164
Es gelten die Anforderungen der DIN EN 197-1 sowie zusätzliche beziehungsweise abweichende Anforderungen nach DIN 1164 Teil 10 bis 12. Sie werden durch zusätzliche Bezeichnungen gekennzeichnet. Die Norm ist nicht harmonisiert. Die Zemente erhalten ein Ü-Zeichen.